Der Spitex Verband Kanton Zürich begrüsst, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) in ihrer gestrigen Sitzung die Motion «Pflege durch Angehörige verbindlich regeln» einstimmig angenommen hat.
Mit der Motion soll auf nationaler Ebene geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen und Qualitätsvorgaben Angehörigenpflege von der Grundversicherung vergütet werden soll.
«Die Kommission ist besorgt über die zunehmende finanzielle Belastung des Gesundheitswesens durch die in den letzten Jahren stark gestiegene Anzahl der von Angehörigen geleisteten Pflegestunden. Sie hält es für besonders problematisch, dass sich ein Geschäftsmodell entwickelt hat, mit dem über die Anstellung pflegender Angehöriger Gewinne erzielt werden», teilt die Kommission mit. «Mit der Motion will die Kommission den Bundesrat auffordern, rasch zu handeln. Die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des Bundesrates von Mitte Oktober gehen aus ihrer Sicht zu wenig weit. Gleichzeitig teilt sie die Feststellung des Bundesrates, dass sich bei diesem Thema diverse Fragen stellen. Sie wird daher im nächsten Quartal den zusätzlichen Handlungsbedarf vertiefen. Zum Einstieg der Beratungen hat die Kommission Vertretungen der Leistungserbringer und der Krankenkassen angehört.»
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats wird sich Anfang Januar 2026 mit derselben Motion befassen. Im Nationalrat wurde die Motion am 7. Mai 2025 mit 168 Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Auch Spitex Schweiz begrüsst den Entscheid als wichtigen Schritt für die pflegenden Angehörigen in der Schweiz und konnte ihre Position für verbindliche Qualitätsanforderungen, eine faire Finanzierung, klare Arbeitsbedingungen und eine einheitliche Definition von pflegenden Angehörigen einbringen. Die Motion Rechsteiner enthalte wichtige Ansätze, lasse aber noch Fragen offen. Umso wichtiger sei eine erneute Auseinandersetzung der Kommission mit dem Thema der pflegenden Angehörigen, so dass eine umfassende Lösung angestrebt werden kann.
Eine einheitliche nationale Regelung bringe mehr Klarheit, Entlastung und Planbarkeit für alle Beteiligten – insbesondere für die vielen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause unterstützen.
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