Aufgrund der steigenden Nachfrage in der Angehörigenpflege und der Situation der hohen Gewinnabschöpfung zu Lasten der Prämien- und Steuerzahlenden durch neu entstandene Organisationen hat der Spitex Verband Kanton Zürich mit zahlreichen Mitgliederorganisationen ein nicht-profitorientiertes Konzept zur Angehörigenpflege aufgegleist, bei der die betroffenen Menschen, der effektive Pflegebedarf, die Pflegequalität und eine faire Vergütung im Vordergrund stehen. Die Empfehlungen des Bundesrats an die Spitex-Organisationen bezüglich Pflegequalität, Mindestqualifikation und Bedarfsermittlung werden dabei durch die angeschlossenen Organisationen bereits umgesetzt.
Die bundesrätliche Empfehlung an die Kantone, die Restfinanzierung in der Angehörigenpflege aufgrund der tieferen Gestehungskosten zu differenzieren, wird im Kanton Zürich bereits per 1. Januar 2026 umgesetzt in Form eines separat berechneten Normdefizits für durch pflegende Angehörige erbrachte Grundpflegeleistungen. Um eine verbesserte Kostentransparenz über die gesamte Branche zu erwirken, setzt sich der Spitex Verband Kanton Zürich für entsprechende Anpassungen im Finanzmanual zur einheitlichen Erfassung der Angehörigenpflege ein.
Der nationale Verband, Spitex Schweiz, begrüsst in einer Medienmitteilung den Bericht des Bundesrats zur Anstellung von pflegenden Angehörigen. Der Bericht anerkennt die Bedeutung pflegender Angehöriger, liefert wichtige Grundlagen und thematisiert die von Spitex Schweiz seit längerem eingebrachten Kritikpunkte. Dennoch will der Bundesrat auf die Einführung schweizweit einheitlicher und verbindlicher Regeln verzichten. Für Spitex Schweiz ist klar: Ohne verbindliche Vorgaben bleiben Qualität, Fairness und Rechtssicherheit dem Zufall überlassen. Jetzt braucht es rasch konkrete Handlungen von Bund, Kantonen, Versicherern und von den Leistungserbringern.
Unten angefügt finden Sie den Bericht des Bundesrats, eine Zusammenfassung wichtiger Punkte sowie die Medienmitteilung von Spitex Schweiz.