Die Tarife für die Langzeitpflege lauten gemäss Art. 7a KLV ab 1.1.2022 wie folgt:
Fr. 76.90 pro Std. Abklärung und Beratung
Fr. 63.00 pro Std. Behandlungspflege
Fr. 52.60 pro Std. Grundpflege
Es gilt der 5 Min. Abrechnungstakt (mind. 10 Min. pro Einsatz) sowie der tiers payant (Rechnungsstellung der KLV-Leistungen an Krankenversicherer).
Gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich müssen sich die KlientInnen und Klienten mit Fr. 7.65 pro Tag beteiligen (Patientenbeteiligung).
Details zur Akut- und Übergangspflege (Tarifverträge) finden Sie auf der Seite "Spitex aktuell" unter Pflegefinanzierung.
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Manche Krankenversicherung offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.
Bei den hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind die Taxen von Spitex-Organisation zu Spitex-Organisation verschieden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Spitex über die hauswirtschaftlichen Tarife.
Vorgaben der Gesundheitsdirektion zu den Normdefiziten und Rechnungslegung im Jahr 2022
Mit Kreisschreiben vom 20.08.2021 hat die Gesundheitsdirektion die Vorgaben zu den Normdefiziten und der Rechnungslegung für das Jahr 2022 festgelegt. Das Kreisschreiben finden Sie hier.