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29.09.2026

Nationalrat nimmt drei Motionen zur Angehörigenpflege an

Der Schweizer Nationalrat hat heute drei Motionen zum Thema Angehörigenpflege praktisch einstimmig angenommen.

Die drei Motionen wurden unter anderem vom Zürcher Nationalrat Patrick Hässig (GLP) eingereicht, der Vorstandsmitglied beim Spitex Verband Kanton Zürich ist.

Die Angehörigenpflege hat sich nach Bundesgerichtsentscheiden zu einem Zweig der ambulanten Pflege entwickelt, die zu einem starkem Wachstum von Pflegeleistungen und neuer profitorientierter Firmen geführt hat, jedoch auf Bundesebene nicht gesetzlich reguliert ist, sondern mit denselben Regeln und Beiträge der Krankenversicherung vergütet werden wie reguläre Spitex-Leistungen mit Fachpersonen und Wegkosten.

Die Motion 26.3012 soll nun abgrenzen, welche Grundpflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden dürfen und eine klare Abgrenzung zur familiären Fürsorgepflicht machen – denn auch hier bestehen Unklarheiten, da es zu diesem Thema lediglich Gerichtsentscheidungen auf kantonaler Ebene gibt. Auch andere sozialversicherungsrechtlichen Leistungen, das Alter der pflegenden Person sowie Mindestanforderungen an die Ausbildung sollen berücksichtigt werden. Es soll ein separater, tieferer Beitrag der Krankenversicherer und der arbeitsrechtliche Status pflegender Angehörigen eingeführt werden.

Die Motion 26.3013 zielt darauf hin, dass Kantone zur Zulassung von Organisationen der Angehörigenpflege als Spitex-Organisation verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen müssen und die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige auf einen oder mehrere Leistungserbringer pro Region beschränken können.

Beide Motionen wurden vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. Nach der Annahme durch den Ständerat am 5. März und durch den Nationalrat am 29. September muss der Bundesrat sich nun den Motionen annehmen und basierend auf diesen Anpassungen auf Ebene Verordnung oder notwendigenfalls Gesetz vorschlagen.

Der Nationalrat hat zudem die Motion 26.3519 angenommen, welche Organisationen mit Spitex-Bewilligung dazu verpflichtet, Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen separat als solche zu deklarieren. Dies wird bei Mitgliedern des Spitex Verbands Kanton Zürich bereits heute durchgeführt, ist jedoch nicht für alle Organisationen in der Schweiz verbindlich, da keine Pflicht zum Beitritt des Administrativvertrags mit den Krankenversicherern besteht. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und wird noch vom Ständerat behandelt. Der Bundesrat hat sie zur Annahme empfohlen.

Der Spitex Verband Kanton Zürich unterstützt die Motionen vollumfänglich, denn es gibt dringenden und steigenden Handlungsbedarf. Durch die Aufnahme der Angehörigenpflege auf Verordnungs- und nötigenfalls Gesetzesebene kann die Pflege durch Angehörige und dazugehörige Leistungen unmissverständlich definiert und Qualitätskriterien angewandt werden. Pflegende Angehörige werden dadurch arbeitsrechtlich geschützt auch bei Organisationen, bei welchen dies aktuell nicht der Fall ist. Durch eine faire Finanzierung können Fehlanreize und monetäre Auswüchse beseitigt werden.

Die Annahme erfolgte wenige Stunden bevor bekannt wurde, dass die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung 2027 im Schnitt um 5 Prozent steigen wird, im Kanton Zürich sogar um 5,8 Prozent. Als einer der Treiber wird auch das exponentielle Wachstum der Angehörigenpflege angesehen. Der Versichererverband prio.swiss korrigierte nach den bisherigen Zahlen des laufenden Jahres den geschätzten Umfang der Leistungen für die Krankenversicherer im Bereich Angehörigenpflege für das Jahr 2026 von 150 auf 350 Millionen Franken. Der grösste Teil der Leistungen in der Angehörigenpflege geht auf in den letzten Jahren gegründete, profitorientierte Gesellschaften zurück.

Der Kanton Zürich hat bereits auf dem 1. Januar 2026 hin Anpassungen wie die separate Abrechnung gemäss Finanzmanual Schweiz und eine unterschiedliche Restkostenfinanzierung für Grundpflegeleistungen durch Angehörige eingeführt. Grundlagen für Pflegeleistungen sind aber national geregelt.

Nun gilt es den Leistungsumfang der Angehörigenpflege und praxistaugliche Regeln auf Bundesebene einzuführen bezüglich der pflegerischen Qualität, einer fairen Finanzierung und arbeitsrechtlicher Einordnung. Denn die Pflege und Betreuung durch Angehörige ist ein wichtiger Pfeiler in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und verdient Wertschätzung, faire Bedingungen und Unterstützung. Sie sollten nicht Mittel sein um aufgrund fehlender Grundlagen auf Bundesebene überhohe Profite auf Kosten der Prämien- und Steuerzahlenden zu erwirtschaften.

Wie sieht die Angehörigenpflege hinter den Kulissen überhaupt aus? Die Tagesschau-Hauptausgabe besuchte Ursula Steinmann, die bei der Spitex Knonaueramt angestellt ist – eine von 28 Spitex-Organisationen im Kanton Zürich, die pflegende Angehörige auf nicht-profitorientierter Basis anstellt.

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