Die Vergütungen im Rahmen der Palliative Care sind derzeit nach einem Befund des Bundesrats nicht angemessen, wie er in einem Bericht als Antwort auf die Motion 20.4264 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates («Angemessene Finanzierung der Palliative Care») festhielt. Nun wurde die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) überarbeitet und um die spezialisierte Palliativpflege unter anderem im Spitex-Bereich angepasst.
Die Vergütungen für KLV-A-Leistungen Palliative Care (Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination im Bereich der spezialisierten Palliativpflege) werden auf CHF 112.90 erhöht, für KLV-B-Leistungen Palliative Care (Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung im Bereich der spezialisierten Palliativpflege) auf CHF 99.00 sofern Leistungsbeziehende Patienten und Patientinnen sind, die sich in der letzten Lebensphase befinden, eine weit fortgeschrittene, unheilbare und fortschreitende Erkrankung haben und eine komplexe Symptomatik aufweisen sowie Kinder, die sich wegen Krankheit oder Unfall in einem lebenslimitierenden oder lebensbedrohlichen Zustand befinden. Voraussetzungen sind für beide Krankenversicherungsbeiträge eine ärztliche Anordnung und dass die Leistungen durch eine diplomierte Pflegefachperson mit einer angemessenen Weiterbildung in Palliative Care durchgeführt werden.
Nach dem Beschluss auf Bundesebene geht das Geschäfts weiter an die Kantone. Die Pflegefinanzierung wird von den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen, der öffentlichen Hand und einer Patientenbeteiligung getragen, wobei die beiden letzteren auf Kantonsebene definiert werden.
Der landesweite Höchstwert der Patientenbeteiligung für Palliative-Care-Leistungen basiert auf den erhöhten Tarif von CHF 112.90, kann aber von den Kantonen tiefer angesetzt werden. Bei der Restkostenfinanzierung fordert der Bundesrat die Kantone auf, eine sachgerechte Restfinanzierung vorzusehen.
Mitglieder des Spitex Verbands Kanton Zürich finden weiterführende Informationen zum Thema in den Mitgliederbereichen.