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22.01.2026

GeKoZH analysiert Kostendaten nicht-beauftragter Spitex-Organisationen

Die Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) hat Kostendaten privater Organisationen mit Spitex-Bewilligung ohne Leistungsauftrag analysiert. Der Spitex Verband Kanton Zürich erfüllt bereits die an die verschiedenen Verbände gestellten Forderungen.

Die GeKoZH gab am 21. Januar 2026 in einer Medienmitteilung (siehe Anhang unten) bekannt, dass sie in einer Analyse von Kostendaten von privaten Spitex-Firmen ohne kommunalen Leistungsauftrag gravierende Missstände belegen konnte, welche zu fehlerhaft und zu hoch angesetzten Restkosten und teilweise hohen Gewinnen und Geschäftsleitungslöhnen führen würden. Geprüft wurden in einer Stichprobe 64 private Spitex-Organisationen, die 74 Prozent der Pflegestunden privater Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag im Kanton Zürich repräsentieren sowie 85 Prozent der Pflegestunden der zur Normkosten-Berechnung berücksichtigten nicht-beauftragten Organisationen mit Spitex-Bewilligung.

Der Spitex Verband Kanton Zürich unterstützt seine Mitglieder mit und ohne Leistungsauftrag in der Ausübung ihrer pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben und Pflichten. Unsere Mitglieder stehen für eine hohe Pflegequalität. Die Anwendung des Qualitäts- und des Finanzmanuals Spitex Schweiz sind obligatorisch, ebenso die strikte Einhaltung der Vorgaben der Administrativverträge. Im Finanzbereich organisiert der Spitex Verband Kanton Zürich Fortbildungen und Erfahrungsaustauschgruppen für Finanzverantwortliche der Spitex-Organisationen.

Zusammen mit der nationalen Dachorganisation Spitex Schweiz arbeitet der Spitex Verband Kanton Zürich an der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Finanzmanuals. So konnte per 1. Januar 2026 eine Abgrenzung der Kosten aus der Angehörigenpflege erwirkt werden, deren Umsetzung für alle Organisationen im Kanton Zürich Pflicht ist und zukünftig zu einer besseren Kostenwahrheit für Organisationen mit bzw. ohne Fokus auf Angehörigenpflege führen wird.

Das Finanzmanual von Spitex Schweiz erlaubt allen Spitex-Organisationen, unabhängig davon, ob diese von einer Gemeinde beauftragt sind oder nicht, eine einheitliche Erfassung der Pflegeleistungen, Rechnungslegung und Kostenrechnung, was nicht nur für das aktuelle System der Pflegefinanzierung, sondern auch im Hinblick auf den Wechsel zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Jahr 2032 sehr bedeutend ist. Erhebungen und Benchmarks, die Ansätze für eine zukünftige Tarifierung liefern, laufen bereits im Kanton Zürich und auf nationaler Ebene, umfassen aufgrund der Datenbasis derzeit aber nur Spitex-Organisationen mit öffentlichen Leistungsaufträgen.

Der Spitex Verband Kanton Zürich erfüllt somit die Forderungen der GeKoZH an die Verbände, seine Mitglieder nicht nur bezüglich Pflegequalität, sondern auch bezüglich der betriebswirtschaftlichen Anforderungen auf einem hohen Standard arbeiten zu lassen. Er vertritt dabei jedoch primär die Zürcher Spitex-Organisationen mit kommunalen Leistungsaufträgen, die Regeln sind aber grundsätzlich für alle Mitglieder verpflichtend. Der Spitex Verband Kanton Zürich steht in stetigem Austausch mit der GeKoZH und dem kantonalen Amt für Gesundheit zu diesen und anderen Themen als Partner der öffentlichen Hand zur Erfüllung einer qualitativ hochstehenden Pflegeversorgung.

Die leistungsbeauftragten Organisationen stehen für ein umfassendes, breites Leistungsangebot mit ausgewogenem Skill-Grade-Mix, der auch Pflegeleistungen in komplexen Fällen zu Hause ermöglicht, und bildet für die Zukunft der Pflege im Kanton Zürich rund 300 Menschen in der Berufslehre oder im Praktikum auf tertiärer Stufe aus. Sie arbeiten fachlich wie auch organisatorisch professionell und pflegen Menschen bedarfsorientiert nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Durch ihre nicht-profitorientierte Haltung der Pflege und Hilfe zu Hause erbringen die beauftragten Spitex-Organisationen die Pflegeleistungen im Mittel zu 2,5 Mal tieferen Fallkosten als private Organisationen und kommen damit den Prämien- und Steuerzahlenden deutlich günstiger. Sie legen den beauftragenden Gemeinden Rechenschaft ab, zahlen massvolle, an die öffentliche Verwaltung orientierte Löhne und allfällige Einnahmeüberschüsse verbleiben im Gemeinwesen.

Aufgrund der Alterung der Bevölkerung, den Wunsch vieler Menschen bei Pflegebedarf daheim leben zu können und die gesellschaftlich erwünschte und politisch geforderte Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen wird der Bedarf an Spitex-Leistungen weiterwachsen und damit auch die Kosten. Der Spitex Verband Kanton Zürich hat Verständnis für die Anliegen der Gemeinden, welche über die Restkosten massgeblich an der Finanzierung von Spitex-Pflegeleistungen beteiligt sind. Dass sich die GeKoZH  dagegen wehrt, wenn sie Verdachtsmomente eruiert, wonach Steuergelder in hohe Gewinne, hohe Geschäftsleitungslöhne oder hohe Werbeaufwände abfliessen könnten, ist verständlich.

In ihrem Bericht analysierte die GeKoZH die Kostenrechnungen, Lohnjournale, Zeit-/Leistungserfassungen, Jahresrechnungen und Spitex-Statistikangaben von privaten Spitex-Organisationen ohne öffentliche Leistungsaufträge. Beanstandet wurde, dass 91 Prozent der Organisationen keine oder unvollständige Unterlagen einreichten und sich 80 Prozent nicht an die kantonalen Vorgaben bezüglich der Kostenrechnung einhalten würden, worunter auch die Anwendung des Finanzmanuals von Spitex Schweiz zu verstehen ist. Nur bei zwei Firmen hätten die Angaben der Kostenrechnung mit der Deklaration in der Spitex-Statistik übereingestimmt, welche zur Normkostenberechnung beigezogen wird. In zahlreichen Beispielen seien höhere Pflegekosten in der Spitex-Statistik deklariert worden als in den Buchhaltungsunterlagen ersichtlich, namentlich bei Organisationen mit höherem Aufwand, weshalb die GeKoZH die Normdefizite für nicht-beauftragte Organisationen, welche die Gemeinden auszahlen, als zu hoch angesetzt sieht. Es seien teilweise entgegen dem Finanzmanual von Spitex Schweiz auch Steueraufwände, Bonuszahlungen oder ausserordentliche Aufwände in die Berechnung der Vollkosten miteingeflossen.

Die GeKoZH teilte zudem mit, dass 20 Prozent der Organisationen Bruttolöhne pro Geschäftsleitungsmitglied von mehr als 300’000 Franken ausbezahlt hätten – dabei handle es sich um private Spitex-Organisationen mit und ohne Spezialisierung auf Angehörigenpflege – wobei der am höchsten ausbezahlter Bruttolohn bei 643'500 Franken gelegen sei. 90 Prozent der Organisationen hätten einen Gewinn erzielt, darunter alle Organisationen der Angehörigenpflege. Zudem hätten 21 Prozent der Organisationen ein Betriebsergebnis von mehr als 500’000 Franken erzielt und es würden entsprechend Dividenden ausbezahlt. Die GeKoZH kritisiert, dass dies deutliche Hinweise seien, wonach die deklarierten Vollkosten und die darauf berechneten Normdefiziten nicht einer angemessenen und zweckmässigen Vergütung von Pflegeleistungen entsprächen.

Weitere Details können der Medienmitteilung und dem Bericht der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) entnommen werden.

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