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Administration

  • Sind Spitex-Organisationen mehrwertsteuerpflichtig?

    Grundsätzlich unterstehen die Kerndienstleistungen der Spitex (pflegerische, hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen) nicht der Mehrwertsteuer-Pflicht. Erbringt eine Organisation hingegen noch andere Dienstleistungen (z.B. Produktion und Verkauf einer Kundenzeitschrift, Verkauf von Produkten etc.) ist zu prüfen, ob eine allfällige Steuerpflicht gegeben ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Umsatz-Grenzwert für gemeinnützige Spitex-Organisationen bei Fr. 150'000.- pro Jahr liegt. Es ist empfehlenswert, für die Berechnung und Beurteilung einen Steuerexperten beizuziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Muss eine Spitex-Organisation im Handelsregister eingetragen werden?

    Laut Auskunft der Handelsregisterämter müssen sich gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Unternehmen, wozu auch die gemeinnützige Spitex (privat- und öffentlich-rechtliche Organisationen) gehört, nicht im Handelsregister eintragen.

  • Kann der Spitex Verband seinen Mitglied-Organisationen Versicherungen empfehlen?

    Der Spitex Verband Kanton Zürich hat mit der Würth Financial Services AG, einen Rahmenvertrag für verschiedene Versicherungen (ohne Krankenversicherung) abgeschlossen, von welchen unsere Mitglieder mit vorteilhaften Prämien profitieren können.
    Es sind dies:

    • Kollektiv-Taggeldversicherung
    • Oblig. Unfallversicherung (UVG) und UVG-Zusatzversicherung
    • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
    • Dienstfahrtenkasko-Versicherung
    • Sachversicherung - Geschäftsinventar
    • Organhaftpflicht-Versicherung

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an:
    Würth Financial Services AG
    Niederlassung Chur
    Rätusstrasse 22
    7000 Chur
    Tel. 071 421 74 00

    Krankenversicherung:

    Über Rahmenverträge können Mitarbeitende und deren Angehörigen von Spitex-Organisationen des Spitex Verband Kanton Zürich Sonderkonditionen im Bereich der privaten Zusatzversicherungen erhalten.

    Bestehende Kunden können sich mit der untenstehenden Rahmenvertrags-Nummer direkt beim Kundenservice oder ihrer Agentur melden, damit sie umgehend vom Rahmenvertrag zur Krankenzusatzversicherung mit den entsprechenden Rabatten profitieren können. Die bestehende Kundenbeziehung zu ihrem Berater oder zu ihrer Agentur bleibt bestehen.

    Für den Einschluss der Rabatte benötigt der Versicherer die folgenden Angaben:

    • Vertragsnummer der aktuellen Krankenzusatzversicherung
    • Rahmenvertrags-Nummer (siehe unten)
    • Spitex-Organisation, mit welcher ein Anstellungsverhältnis besteht

    Neue Kunden können sich mit der untenstehenden Rahmenvertrags-Nummer direkt beim Kundenservice oder bei einer Agentur melden. Sie erhalten anschliessend eine unverbindliche, individuelle Offerte für sich und ihre Familienangehörigen mit den entsprechenden Rabatten.

    CSS Versicherungen, Rahmenvertragsnummer: 3122968

    Sanitas, Rahmenvertragsnummer: K009388

  • Besteht für Vereine eine Revisionspflicht?

    Das bisherige Vereinsrecht sah keine gesetzliche Revisionspflicht vor. Die Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, mittels einer statutarischen Bestimmung freiwillig eine Revisionsstelle einzusetzen. Auf den 1. Januar 2008 wurde das Vereinsrecht dahingehend geändert, dass auch für die Vereine eine gewisse Revisionspflicht besteht. Die neuen Bestimmungen finden Sie hier.

  • Was bedeutet gemeinnützig?

    Ein Verein oder eine beliebige andere juristische Person ist in der Schweiz gemeinnützig - und damit von Steuern befreit - wenn er/sie keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck aufweist. Die Gemeinnützigkeit ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit der Organisation

    • von der Allgemeinheit als förderungswürdig anerkannt wird,
    • eine erhebliche Leistung im Dienste der Allgemeinheit erbringt
    • und dessen Mitglieder persönliche oder finanzielle Opfer erbringen.

    Die Mittel müssen dauernd an die gemeinnützige Tätigkeit gebunden sein. Daher darf das Vermögen einer gemeinnützigen Institution nicht an Personen verteilt werden, sondern die Satzung muss im Falle ihrer Auflösung einen gemeinnützigen Empfänger des Vermögens ausweisen. Spenden und andere Beiträge an gemeinnützige Vereine kann man in manchen Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
    Auch die Zielmenge der Menschen, für die der Verein tätig ist, muss offen definiert sein. Die gemeinnützige Arbeit des Vereins kann auch im Ausland oder im kulturellen Bereich stattfinden.
    In der Schweiz tritt auch die Stiftung ZEWO auf, die gemeinnützige Organisationen überprüft und zertifiziert.

  • Was muss ein Jahresbericht enthalten?

    Neben der Bilanz und der Erfolgsrechnung ist ein Jahresbericht zu erstellen. Der Jahresbericht ist eine verbale Berichterstattung, in welcher der Vorstand, Stiftungs- oder Verwaltungsrat über den Geschäftsverlauf sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Organisation, Stiftung oder der Gesellschaft orientiert. Er enthält Aussagen zum wirtschaftlichen Umfeld (z.B. Marktentwicklung und Branchentrends, Konkurrenz, massgebende Rahmenbedingungen wie Konjunkturlage, Gesetzesänderungen) im vergangenen Jahr. Er kommentiert die Bestandteile der Jahresrechnung anhand wesentlicher Bilanz- und Erfolgskennzahlen und deren Entwicklung und die weitere Entwicklung des Unternehmens, insbesondere des folgenden Geschäftsjahres, vor allem auch in Bezug auf Risiken und Chancen (Jahresbericht, Art. 663d OR). Er nennt die im Geschäftsjahr eingetretenen Kapitalerhöhungen und gibt die Prüfungsbestätigung wieder (Art. 663d Abs. 2 OR).

  • Welche Deckungssumme empfiehlt der Verband für eine Betriebshaftpflichtversicherung?

    Gemäss den Kriterien für die kantonale Betriebsbewilligung muss eine Spitex-Organisation über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder andere gleichwertige Sicherheiten entsprechend der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken verfügen. Die Gesundheitsdirektion verlangt eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken.

    Unsere Abklärungen bei Versicherungsexperten haben ergeben, dass seit Jahren höhere Summen vereinbart werden. Zudem schreiben diverse andere Kantone den Betrieben im Gesundheitswesen eine Mindestdeckung von 5 Mio. Franken vor.

    Aufgrund der höheren Anforderungen und Risiken und der sich laufend verändernden Voraussetzungen empfiehlt der Spitex Verband Kanton Zürich seinen Mitglied-Organisationen, für neue Versicherungsverträge eine Mindestdeckung von 5 Mio. Franken vorzusehen bzw. bestehende Vereinbarungen auf die erwähnte Deckungssumme zu erhöhen.

  • Wie sehen die Beiträge für die Sozialversicherung 2022 aus?

    Die paritätischen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben für 2022 unverändert.

    Sozialversicherungen: Was ändert sich 2022? Mehr....

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