Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Rahmen seines Projekts «Koordinierte Versorgung» einen Bericht publiziert, in welchem die Abgeltung von Dienstleistungen an den Schnittstellen der verschiedenen Versorgungsbereiche beurteilt wird. Ein darin skizziertes Fallbeispiel betrifft die Bedarfsabklärung durch die Spitex bei Patienten im Akutspital. Fazit bzw. Handlungsempfehlung in diesem Punkt ist, dass die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen Beitrag an die Bedarfsabklärung während des Spitalaufenthalts vergütet, auch wenn diese nicht am letzten Tag des Spitalaufenthalts stattfindet. Wie zuvor die CSS hat nun auch die HSK an der letzten Sitzung der Verhandlungsdelegation bestätigt, dass sie dies schon heute so umsetzen. Das Thema wird auch mit tarifsuisse ag im Rahmen der nächsten Verhandlungssitzung aufgegriffen und eine identische Lösung gesucht.
--> Bericht zur Abgeltung der koordinierten Versorgung