Mit der Einführung der Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege (ALV) per 1. Januar 2019 wurde im Kanton Zürich eine Ausbildungspflicht für Institutionen der Langzeitpflege geschaffen, um die Ausbildungsleistungen angesichts des hohen Fachkräf-tenachwuchsbedarfs zu steigern.