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Aktuelles

20.12.2019

Tarifvertrag IV / UV / MV - UV Fälle mit Hilflosenentschädigung

UV-KlientInnen, die eine Hilflosenentschädigung erhalten, müssen einen Teil der durch die Spitex erbrachten Grundpflegeleistungen selbst bezahlen. Mit der Hilflosenentschädigung müssen in der Regel nicht nur Grundpflegeleistungen, sondern zahlreiche weitere Hilfe- und Unterstützungsleistungen finanziert werden. In diesen Fällen reicht der Betrag deshalb nicht immer. Hier besteht die Möglichkeit, dass die UV-KlientInnen bei ihrer Krankenversicherung die Übernahme der Grundpflegeleistungen beantragen, welche nicht von der Unfallversicherung bezahlt werden. Die Krankenversicherer haben eine subsidiäre Leistungspflicht, sofern die Voraussetzungen des KVG erfüllt sind (d.h. ärztlich verordnete und von Pflegefachpersonen erbrachte Leistungen). Das BAG hat eine diesbezügliche Anfrage von Spitex Schweiz in einem ausführlichen und differenzierten Schreiben beantwortet:

→ Informationsschreiben des Bundesamtes für Gesundheit

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