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Aktuelles

Pflegegesetz vom 1.1.2011

Zum ersten Mal hat der Kantonsrat am 27.9.2010 von der Option Gebrauch gemacht, ein Gesetz für dringlich zu erklären. Das Pflegegesetz kann so bereits Anfang 2011 in Kraft treten.

Gegenüber der Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) haben sich keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben. Die wichtigsten Eckpunkte, welche sich aus der Vorlage ergeben, sind folgende:

- Patientenbeteiligung von 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Beitrags (Fr. 7.65 pro Tag), wobei Kinder und Jugendliche von 0 - 18 Jahren von der Kostenbeteiligung befreit sind. Die Gemeinden können diese Kostenbeteiligung ganz oder teilweise übernehmen.

- Für Akut- und Übergangspflege übernehmen die öffentliche Hand (55%) und die Krankenversicherer (45%) die Kosten der Pflege. Im Gegensatz zur Langzeitpflege wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

- Nichtpflegerische Spitex-Leistungen werden weiterhin subventioniert.

- Die Gesundheitsdirektion kann ihre Kostenanteile an jene Spitex-Organisationen reduzieren, welche sich nicht angemessen an der Berufsbildung beteiligen.

Sie finden die Vorlage zum Pflegegesetz hier.

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