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30.12.2023

SEBE – auch bei der Spitex

Im Kanton Zürich wird in einer Pilotphase über drei Jahre zusammen mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz das Projekt SEBE eingeführt, bei welchem Menschen mit Behinderung durch Voucher selbst bestimmen können, ob sie wie bislang in eine Institution eintreten oder lieber zuhause betreut werden möchten.

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. Januar in Kraft als Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Teil davon ist ein neues System mit SEBE-Vouchern, die betroffene Menschen auch bei ambulanten Anbietern von Betreuungsleistungen und Begleitung einlösen können, welche Betroffene im Leben unterstützen. In Frage bekommen erwachsene Menschen unter 65 Jahre (danach gilt Besitzstandwahrung), die im Sinne der nationalen Gesetzgebung eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung haben und dafür Versicherungsleistungen beziehen.

Ziel ist es auch im Sozialwesen ambulante Massnahmen zu fördern und teure Einritte in Institutionen, wo möglich, zu verhindern. Stattdessen sollen Menschen mit Hilfe zu Hause möglichst eigenständig leben können.

Ab Januar können sich sowohl betroffene Menschen wie auch ambulante Anbieter für das neue System registrieren. Menschen mit Behinderung erhalten dann nach einer Abklärung des behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfs durch das kantonale Sozialamt Vouchers, mit denen sie ab Frühling ambulante Anbieter für Begleitung und Betreuung in Bereichen wie Wohnen, Arbeit, Tagesgestaltung und Gesellschaft auswählen können.

Unter den Anbietern werden auch Spitex-Organisationen zu finden sein. Die gemeinnützige Spitex-Organisationen im Kanton Zürich unterstützen schon heute Menschen mit Behinderung, wobei sich an der Finanzierung von Pflegeleistungen durch das neue System nichts ändert, dafür können die Spitex-Kundinnen und Kunden vom erweiterten Angebot an Betreuung und Begleitung profitieren, indem diese durch SEBE-Voucher finanziert werden. Viele Spitex-Organisationen haben schon heute Angebote in den Bereichen Betreuung und Begleitung, die über den von den Gemeinden mitfinanzierten Standardkatalog der Betreuung hinausgehen.

Die gemeinnützigen Spitex-Organisationen unterstützt durch den Spitex Verband Kanton Zürich evaluieren das neue System auf die Machbarkeit bezüglich verschiedener Aspekten wie administrative Auflagen, Finanzierbarkeit, personelle und technische Umsetzung.

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