Im Sommer 2025 hat das Parlament beschlossen, dass Ergänzungsleistungen (EL) künftig auch Betreuungsleistungen mitfinanzieren können. Jetzt läuft die Umsetzung in den Kantonen. Im Kanton Zürich läuft die Finanzierung bereits über die Zusatzleistungsverordnung (ZLV), die voraussichtlich per 2028 angepasst wird.
Zur Erinnerung: Das Parlament hat mit der Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen 2025 wesentliche Änderungen zugunsten der Betreuung beschlossen, z.B.:
Ziel der Revision ist es, das selbstbestimmte Wohnen von Personen zu fördern, welche EL zur AHV, resp. IV beziehen.
Derzeit läuft die Umsetzung in den Kantonen. Im Juni 2026 fand in Bern ein Austausch von Altersverantwortlichen und weiteren Interessierten aus der ganzen Schweiz statt, dies unter der Organisation der Paul Schiller Stiftung, des Schweizerischen Städteverbands, des Schweizerischen Gemeindeverbands, Pro Senectute und Gerontologie Schweiz. Unterlagen finden sich unter diesem Link.
Spitex Schweiz teilt die Überzeugung, dass eine gute Pflege und umfassende Betreuung zentrale Punkte sind, damit Menschen länger selbstbestimmt wohnen können. Die Spitex-Organisationen können hierbei in verschiedener Weise dazu beitragen, nicht nur in der Pflege, sondern auch im Bereich der Betreuung, so zum Beispiel:
Dies stellen bereits heute viele Spitex-Organisationen sicher.
Bedarfsabklärung erforderlich
Neu hinzu kommt in den meisten Kantonen, dass der Bedarf an durch die EL finanzierte Betreuungsleistungen ebenfalls eine Abklärung erfordert. Diese Abklärung wird – wie in der Schweiz häufig – durch die Kantone sehr unterschiedlich organisiert. Die bisherige Diskussion zeigt, dass in einigen Kantonen die Abklärungen durch die Gemeinden erfolgen. So stellen diese Mitarbeitende an, welche beispielweise in der Fachstelle Alter, beim Sozialdienst oder ähnlichen Verwaltungseinheiten entsprechende Abklärungen verantworten. Andere werden vielleicht eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Pro Senectute anstreben. Auch Spitex-Organisationen kommen für die Abklärung in Frage.
An der Tagung im Juni 2026 wurde betont, dass die Umsetzung je nach Kanton bei unterschiedlichen Stellen liege: Teilweise bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA), Departement Gesundheit und Soziales, Sektion Krankenversicherung oder bei der Ausgleichskasse. Es ist entsprechend nicht automatisch gesichert, dass der potentielle Einbezug der Spitex in diesen Vollzugsstellen klar ist.
Wir legen Ihnen deshalb nahe, sich über den Stand der Umsetzung in ihrem Kanton zu informieren und zu schauen, ob und wie die Rolle der Spitex mitgedacht und diese mit einbezogen wird.
Kanton Zürich als Vorreiter
Der Kanton Zürich war bereits Vorreiter mit der Zusatzleistungsverordnung, die seit eineinhalb Jahren die Finanzierung von Betreuungsleistungen zu Hause ermöglicht hat in über 2000 Fällen. Die Abklärung läuft teilweise über die von den Gemeinden beauftragten Spitex-Organisationen.
Im Zuge der nationalen Anpassungen wird es bei der Zusatzleistungsverordnung für Menschen im Alter und bei SEBE für IV-Beziehende zu Anpassungen kommen im Einklang mit den nationalen Vorgaben. Dies voraussichtlich per 2028. Mitglieder finden weiterführende Informationen auf der internen Kommunikationsplattform Beekeeper des Spitex Verbands Kanton Zürich.
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