Die Krankenversicherungen bezahlen die ärztlich verordneten Spitex-Leistungen der Abklärung und Beratung, der Untersuchung und Behandlung und der Grundpflege, gemäss dem Leistungskatalog in Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV.
Für diese so genannt «kassenpflichtigen» Leistungen gelten im Kanton Zürich bis Ende 2011 für die Langzeitpflege die folgenden Tarife:
Fr. 70.--/Stunde für Abklärung und Beratung
Fr. 65.--/Stunde für Behandlung und Untersuchung
Fr. 51.40/Stunde für Grundpflege
Ab 1.1.2012 hat der Regierungsrat mit RRB vom 5.10.2011 die folgenden Tarife für die Langzeitpflege festgelegt:
Fr. 73.25/Stunde für Abklärung und Beratung
Fr. 65.15/Stunde für Behandlung und Untersuchung
Fr. 52.45/Stunde für Grundpflege
Es gelten weiterhin die bisherigen Tarifmodalitäten.
Gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich müssen sich die KlientInnen und Klienten mit Fr. 8.00 pro Tag beteiligen (Patientenbeteiligung).
Details zur Akut- und Übergangspflege (Tarifverträge) finden Sie auf der Seite "Spitex aktuell" unter Pflegefinanzierung.
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Manche Krankenversicherung offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.
Bei den hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen sind die Taxen von Spitex-Organisation zu Spitex-Organisation verschieden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Spitex über die hauswirtschaftlichen Tarife.
