Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Telefonisch sind wir unter der Nummer 044 291 54 50 vom Montag bis Freitag jeweils von 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr erreichbar. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne ein Mail an info@spitexzh.ch senden.
Ausbildungsbetrieb für Pflegefachleute werden
Veranstaltung vom 28. Juni 2012
Wie bereits im Newsletter Nummer 3 vom 2. April angekündigt, haben wir auf vielfachen Wunsch aus der Praxis - in Zusammenarbeit mit dem ZAG - einen Informationsnachmittag über die "neuen" Pflegeausbildungen organisiert. Kursausschreibung und Anmeldung hier
Swiss-DRG
Anbei finden Sie die Kursunterlagen zum Kurs "Einführung der Swiss-DRG", welcher am 13. März 2012 in Winterthur stattgefunden hat.
Neue Pflegefinanzierung
Informationen zur Pflegefinanzierung
Zusammen mit Curaviva Kanton Zürich hat der Spitex Verband Kanton Zürich kürzlich ein Merkblatt mit wichtigen Informationen über die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich erarbeitet und dem Gemeindepräsidentenverband zuhanden aller Gemeinden im Kanton Zürich zur Verfügung gestellt. Sie können das Dokument hier herunterladen.
Umsetzung tiers payant im Kanton Zürich per 1.1.2012
Sie erhalten nachstehend detaillierte Informationen über den aktuellen Stand der Arbeiten des Spitex Verbandes Kanton Zürich im Rahmen der IG SPITZH für die Umsetzung des tiers payant im Kanton Zürich. Die letzten Info-Schreiben an die Organisationen sowie die Muster-Rechnungen können Sie nachstehend herunterladen:
Info-Schreiben vom 21. Oktober und 21. Dezember 2011
Muster-Rechnung Krankenversicherer (AÜP)
Anschriften Krankenversicherter im Tiers payant
Die Liste im Zusammenhang mit der Verrechnung Tiers payant kann hier heruntergeladen werden.
Vorgaben der Gesundheitsdirektion zu den Normdefiziten und Rechungslegung im Jahr 2012
Im Kreisschreiben vom 14.10.2011 hat die Gesundheitsdirektion Vorgaben zu den Normdefiziten und der Rechnungslegung per 1.1.2012 definiert.
Aufgrund des neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG), welches per 1. Januar 2012 in Kraft tritt, beteiligt sich der Kanton nicht mehr an der Finanzierung der ambulanten und stationären Pflegekosten. Gemäss § 9 Absatz 4 und § 10 Absatz 1 Pflegegesetz sind ab diesem Zeitpunkt die Gemeinden allein zuständig für die Vergütungen der öffentlichen Hand an die ambulanten und stationären Pflegeleistungen. Dafür übernimmt der Kanton vollumfänglich die Finanzierung der Akutspitäler. Der Kanton ist gemäss § 16 Absatz 4 und § 17 Absatz 3 Pflegegesetz nur noch zuständig für die Festlegung der Normdefizite.
Sie können das Kreisschreiben hier herunterladen.
Entscheid des Regierungsrates zur Tarifsituation 2012 im Kanton Zürich
Am 5.10.2011 hat der Regierungsrat endlich seinen Entscheid bezüglich der Tarifsituation für das Jahr 2012 gefällt. Nachstehend die wichtigsten Auszüge aus dem Regierungsratsbeschluss:
Regierungsratsbeschluss, Seite 8:
II. Für das Jahr 2012 werden die Pauschalen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Pflegeleistungen im Sinne von Art. 25a Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes für ambulante Pflegeleistungen von Spitex-Organisationen mit Zulassung im Kanton Zürich wie folgt festgelegt:
Fr. 73.25 pro Std. Abklärung und Beratung
Fr. 65.15 pro Std. Behandlungspflege
Fr. 52.45 pro Std. Grundpflege
Die für das Jahr 2011 festgelegten Tarifmodalitäten für Spitex-Organisationen gelten für das Jahr 2012 unverändert.
Bemerkungen aus Sicht des Verbandes:
Dieser Entscheid bedeutet für die Organisationen, dass ab 1.1.2012 neu die obenerwähnten Tarife Gültigkeit haben, die Tarifmodalitäten jedoch wie 2011 weitergeführt werden, d.h. auch der 15 Min. Abrechnungstakt und der tiers garant (Rechnungsstellung an die KlientInnen) bestehen bleiben.
Zudem bedeutet die Verlängerung der Übergangsregelung gemäss KVG für die Spitex-Organisationen im Kanton Zürich, dass diese auch im 2012 noch nicht dem CH-Administrativ-Vertrag zwischen dem Spitex Verband Schweiz und santésuisse beitreten können und dies frühestens auf den 1.1.2013 möglich ist.
Obiger RR-Beschluss bezieht sich ausschliesslich auf die Langzeitpflege und tangiert die Akut- und Übergangspflege nicht. Hier haben wir ja bekanntlich einen separaten Tarifvertrag mit vereinbarten Tarifen und -modalitäten.
Sie können den vollständigen RRB Nr. 1233 Pflegefinanzierung (Festlegung der Tarife für das Jahr 2012) hier herunterladen. Für die Spitex sind vor allem die Seiten 7 und 8 massgebend.
Kantonsrat setzt das neue Pflegegesetz per 1.1.2011 in Kraft
Zum ersten Mal hat der Kantonsrat am 27.9.2010 von der Option Gebrauch gemacht, ein Gesetz für dringlich zu erklären. Das Pflegegesetz kann so bereits Anfang 2011 in Kraft treten.
Gegenüber der Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) haben sich keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben. Die wichtigsten Eckpunkte, welche sich aus der Vorlage ergeben, sind folgende:
- Patientenbeteiligung von 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Beitrags (Fr. 8.- pro Tag), wobei Kinder und Jugendliche von 0 - 18 Jahren von der Kostenbeteiligung befreit sind. Die Gemeinden können diese Kostenbeteiligung ganz oder teilweise übernehmen.
- Für Akut- und Übergangspflege übernehmen die öffentliche Hand (55%) und die Krankenversicherer (45%) die Kosten der Pflege. Im Gegensatz zur Langzeitpflege wird keine Patientenbeteiligung erhoben.
- Nichtpflegerische Spitex-Leistungen werden weiterhin subventioniert.
- Die Gesundheitsdirektion kann ihre Kostenanteile an jene Spitex-Organisationen reduzieren, welche sich nicht angemessen an der Berufsbildung beteiligen.
Sie finden die Vorlage zum neuen Pflegegesetz hier
Verordnung über die Pflegeversorgung
Die Gesundheitsdirektion hat mit Verfügung vom 22.11.2010 die Verordnung über die Pflegeversorgung - gestützt auf § 5 Abs. 3 des Pflegegesetzes vom 27.9.2010 - erlassen. Sie finden die neue Verordnung hier
Das Folienset der Info-Veranstaltungen von November 2010 finden Sie hier
Akut- und Übergangspflege (AÜP)
Im Mai/Juni 2011 konnten auf kantonaler Ebene die Tarifverträge zwischen dem Spitex Verband Kanton Zürich und tarifsuisse ag sowie Helsana/Sanitas/KPT abgeschlossen und unterzeichnet werden. Das Beitrittsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.
Die Verträge können Sie hier herunterladen:
Übergangsmeldeformular für die AÜP
Die Akut- und Übergangspflege darf nur durch den/die Spitalarzt/-ärztin verordnet werden. Dazu ist das Übergangsmeldeformular auszufüllen und durch den/die Spitalarzt/-ärztin zu unterzeichnen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
Pflegefinanzierung auf Bundesebene
Auszug aus dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Auszug aus der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Auszug aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Auszug aus dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Auszug aus dem Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Info SVS zum Bundesgerichtsurteil: Richten von Medikamenten
Das Richten von Medikamenten durch die Spitex-Organisationen wird wieder von der Krankenversicherung bezahlt. Dies hat das Eidg. Departement des Innern (EDI) entschieden. Es korrigiert damit die unhaltbare Situation, die durch ein Urteil des Bundesgerichts ausgelöst worden ist. Die Medienmitteilung können Sie hier herunterladen.
Gutachten zum Bundesgerichtsurteil: Richten von Medikamenten
Neue Spitex - Werbekampagne 2011 - 2014
Löhne 2012
Löhne 2012
Der Zürcher Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 02. November 2011 die Löhne der kantonalen Angestellten für das Jahr 2012 festgelegt.
Empfehlungen des Spitex Verbandes Kanton Zürich
FaGe Lehrbetriebsverbund
Detaillierte Informationen und Anmeldung zum FaGe Lehrbetriebsverbund Spitex Verband / Curaviva Kanton Zürich finden Sie hier.
ZAG Magazin
Das ZAG, Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich in Winterthur hat die zweite Ausgabe des ZAG Magazins herausgegeben. Weitere Informationen:
Mitgliederversammlung 2011
Die Mitgliederversammlung 2011 fand am 8. Juni von 18.30 - 21.00 Uhr im Volkhaus in Zürich statt.
1. Statutarischer Teil
2. Informationen zum neuen Administrativ-Vertrag mit santésuisse
Die Einführung der neuen Pflegefinanzierung ist mit grossen Herausforderungen verbunden und erfordert etwelche administrative Anpassungen in den Organisationen. Es liegt uns sehr viel daran, den Organisationen die Arbeit bei der Umsetzung soweit wie möglich zu erleichtern und Sie dabei zu unterstützen. Hierzu erhalten Sie von uns regelmässig schriftliche Informationen über Mail, Newsletter und auf unserer Homepage Hier haben wir auch seit geraumer Zeit den Bereich FAQ Pflegefinanzierung eingerichtet, wo sie viele Antworten auf Ihre Fragen finden. Zudem finden Sie auch weitere wichtige und nützliche Informationen auf der Homepage der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich..
Der neue Administrativ-Vertrag mit santésuisse hat von Seiten der Spitex-Organisationen zum Teil Verunsicherung und verschiedene Fragen aufgeworfen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat Frau Dr. Beatrice Mazenauer, Zentralsekretärin des Spitex Verbandes Schweiz und Leiterin der Verhandlungsdelegation von Seiten Spitex, an der Veranstaltung die vorgängig eingereichten Fragen der Mitglieder beantwortet und zusammen mit den anwesenden Delegierten erörtert.
Den Administrativvertrag können Sie hier herunterladen.
Weitere Unterlagen zum Download:
Das Protokoll der MV wurde im Januar 2012 durch den Vorstand genehmigt und kann hier herunter geladen werden.
Mitgliederversammlung 2012
Die Mitgliederversammlung findet am Donnerstag, 14. Juni 2012, 18.30 Uhr im Hotel-Restaurant Römertor, in Winterthur statt.
Der Versand der Unterlagen an die Präsidien erfolgte am 11. Mai 2012. Den Anmeldetalon finden Sie hier - Anmeldefrist bis 31. Mai 2012.
RAI-Home-Care, Schulung
Einführung RAI-Home-Care Schweiz durch den Spitex Verband Kanton Zürich.
Informationen und Ausschreibung der aktuellen Kursdaten 2012/2013:
- Schulung für Projektverantwortliche RAI-HC
Grundschulung für RAI-HC Anwenderinnen
Anmeldetalon
Uebersicht aller Kursdaten in Zusammenhang mit RAI-HC (ZH/SG/TG)
Zürcher Spitex-Organisationen, die bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den RAI-HC-Anwenderkursen geschult haben:
Aktuelle Zusammenfassung
Spitex Affoltern a.A./Aeugst a.A./Hedingen
Spitex-Verein Bachenbülach
Spitex Bäretswil
Spitex Bassersdorf-Nürensdorf-Brütten
Spitex Bertschikon-Gachnang
Spitex Birmensdorf-Aesch
Spitex Buchs-Dällikon
Spitex Bülach Höri Hochfelden Glattfelden
Spitex Dübendorf
Spitex Dielsdorf Regensberg
Spitex Dietlikon
Spitex Egg
Spitex Eulachtal
Spitex im Embrachertal
Spitex Fällanden
Spitex Feuerthalen/Langwiesen
Spitex Glattfelden
Spitex Greifensee
Spitex Gossau
Spitex Hinwil
Spitex Hombrechtikon
Spitex Knonaueramt - Nord-West
Spitex Kilchberg-Rüschlikon
Spitex Kloten
Spitex Langnau
Spitex Lindau
Spitex Männedorf
Spitex Mönchalttorf
Spitex Mittleres Tösstal
Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon
Spitex Niederhasli-Niederglatt
Spitex Oberglatt
Spitex Oberamt
Spitex Otelfingen und Umgebung
RegioSpitex Limmattal
Spitex Regensdorf
Spitex Richterswil/Samstagern
Spitex Rümlang
Spitex Rüti
Spitex Seuzach-Hettlingen-Dägerlen
Spitex Stäfa
Spitex Steinmaur-Neerach
Spitex Thalwil
Spitex Uster
Spitex Volketswil
Spitex Wallisellen
Spitex Wangen-Brüttisellen
Spitex Wetzikon-Seegräben
Spitex Zollikon
Spitex Zumikon
Stadt Zürich (Spitex Zürich Limmat und Zürich Sihl)
Spitex 24, Zürich
Verein Wohnpflegeheime Schwamendingen, Zürich
MediTana GmbH, Urdorf
Alters- und Pflegeheim Loogarten, Esslingen
Prioritas GmbH, Neftenbach
perle zuhase daheim
Züri-Pflege GmbH
Administrativ-Vereinbarung mit Helsana, ab 01.08.2009 auch für Krankenversicherer KPT
Die Helsana-Gruppe und der Spitex Verband Schweiz haben sich auf ein einfaches Modell geeinigt, das den Ablauf und die zu liefernden RAI-HC-Unterlagen verbindlich regelt. Jede Spitexorganisation, die mit RAI-HC arbeitet, kann diese Vereinbarung unterzeichnen Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im „Schauplatz Spitex" Nr. 5/2007 und 6/2008.
Der Spitex Verband Schweiz und auch der Spitex Verband Kanton Zürich empfehlen, diese Vereinbarung abzuschliessen. Die Spitex-Organisation geht mit der Unterzeichnung keine Risiken ein. Der aktualisierte Vertrag kann direkt von der Website von Helsana herunter geladen werden. Dazu hier noch das Merkblatt zur Administrativ-Vereinbarung RAI-HC
Weitere Dokumente des Spitex Verbands Schweiz:
Informationskonzept für die Einführung von RAI-Home-Care Schweiz
Software für RAI-Home-Care Schweiz
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK legt den Kantonen weiter nahe, die Einführung von RAI-Home-Care zu empfehlen. Sie können den Beschluss der GDK hier downloaden.
Auf der Website des Spitex Verbandes Schweiz können im Mitgliederbereich folgende Dokumente heruntergeladen werden:
Datenschutz-Weisung RAI-Home-Care
Merkblatt für Klientinnen und Klienten zu RAI-Home-Care
Spitex-Organisationen erhalten per Mail das Passwort für den Zugang in den Mitgliederbereich.
Stand Einführung RAI-HC
Gemäss einer Umfrage des Spitex Verbands Schweiz bei den Kantonalverbänden haben inzwischen zwölf Kantone RAI-Home-Care flächendeckend eingeführt. In vier Kantonen arbeiten über 80 Prozent aller Spitex-Organi¬sationen mit RAI-HC, in einem Kanton 50 bis 80 Prozent, und in sechs Kantonen sind es bis zu 50 Prozent. Von den restlichen drei Kantonen ist die Einführung von RAI-HC in zwei Kantonen in Planung. Grafik
Merkblatt Pflege und Betreuung - Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal
Menschen mit einer Behinderung oder Krankheit, die zu Hause wohnen, Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) zu Ihrer IV- oder AHV-Rente haben, eine Hilflosenentschädigung (HE) mittleren oder schweren Grades beziehen und von einer anerkannten Spitexorganisation betreut werden, aber zusätzliche Pflege- und Betreuungsdienstleistungen benötigen, können persönliches Pflegepersonal direkt selber anstellen.
Die Bedingungen dazu sind im Artikel 13 der Zusatzleistungsverordnung (ZLV) vom 5. März 2008 geregelt. Zur Prüfung solcher Situationen steht dem Kantonalen Sozialamt ein beratendes Fachgremium zur Verfügung, in dem auch der Spitex Verband Kanton Zürich vertreten ist.
Dieses Gremium hat das informative " Merkblatt Pflege und Betreuung für direkt angestelltes Pflegepersonal " erarbeitet. Es richtet sich an Betroffene und Fachleute und gibt Auskunft über die wichtigsten Voraussetzungen und stellt ein Selbsteinschätzungsformular des Bedarfs für direkt angestelltes Pflegepersonal zur Verfügung.
Nationaler Spitex-Tag 2011/2012
Nationaler Spitex-Tag vom 3. September 2011
"Sie pflegen. Wir helfen. Spitex": Unter diesem Motto fand der sechste nationale Spitex-Tag statt. Der Spitex Verband Kanton Zürich hat auch dieses Mal eine Spitex-Zeitung produziert, welche Ende August 2011 in alle 730'000 Haushalte im Kanton Zürich verteilt wurde. Ein Dankeschön an alle Spitex-Organisationen (Aktivmitglieder), welche sich an der Finanzierung dieses Projektes beteiligt haben.
Sie können die Spitex-Zeitung 2011 hier als pdf herunterladen.
Auswertung Spitex-Tag 2011
Die Auswertung des Spitex-Tages finden Sie hier
Nationaler Spitex-Tag vom 1. September 2012
Spitex - alles für alle. Unter diesem Motto findet am 1. September 2012 der Nationale Spitex-Tag statt. Wiederum stehen den Kantonalverbänden und Basisorganisationen diverse Dokumente zur Verfügung, welche die Organisation vor Ort erleichtern sollen, unter anderem:
- Ideen und Anregungen für Aktivitäten
Auch dieses Jahr werden wir wieder eine Spitex-Zeitung produzieren. Weitere Details erhalten Sie zu gegebener Zeit mit separater Information.
Spitex-Statistik Kanton Zürich 2010
Die 161 Spitex-Organisationen im Kanton Zürich (davon 57 kommerzielle Betriebe) betreuten im Jahre 2010 insgesamt 36'105 KlientInnen und leisteten insgesamt 2,6 Mio. verrechnete Einsatzstunden. Davon entfielen 62% auf ärztlich verordnete kassenpflichtige Leistungen und 38% auf hauswirtschaftliche und andere Dienstleistungen.
Sie können die Spitex-Statistik für den Kanton Zürich von 2001- 2010 sowie die Grafiken auf der Seite "Download" herunterladen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Das Handbuch "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" - Lösung Spitex - ergänzte Auflage mit Kapitel "Betriebliches Gesundheitsmanagement" (August 2010) kann weiterhin zum Preis von Fr. 65.- bestellt werden.
Psychiatrische Spitex Pflege
Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat per 1.1.2007 in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Neuumschreibung der psychiatrischen Grund- und Behandlungspflege in Kraft gesetzt.
Der Spitex Verband Schweiz, SBK, FMH sowie Fachärztegesellschaften haben gemeinsam die "Empfehlung für die Durchführung von Bedarfsabklärungen der psychogeriatrischen / gerontopsychiatrischen Pflege" ausgearbeitet.
Unterlagen zur praktischen Umsetzung:
Bedarfsklärungen für psychiatrische Pflegeleistungen dürfen nur durch diplomierte Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die eine zweijährige Berufserfahrung in psychiatrischer Pflege nachweisen können und die entsprechende Zulassung (persönliche und nicht übertragbare ZSR-Nummer von santésuisse) erhalten haben.
Hier die notwendigen Unerlagen für das Anerkennungsverfahren:
- Administrative Vereinbarung betreffend der Zulassung zur Bedarfsabklärung für Psychiatriepflege
- Information Bestätigungsverfahren für die Zulassung zur Bedarsabklärung von psychiatrischen Pflegeleistungen (gem. Art. 7 KLV)
- Gesuch um Bestätigung der Zulassung zur Bedarfsabklärung für Psychiatriepflege gem. Ar.t 7. KLV (Gesuchsformular)
Der Kanton Zürich ist gemäss Psychiatriekonzept in 4 Psychiatrieregionen aufgeteilt. In jeder gibt es eine sog. Regionale Psychiatriekommission, die eine Plattform für die Koordination und die Zusammenarbeit aller Dienstleistungserbringer und Betroffenen in der jeweiligen Psychiatrieregion darstellt. Die Kommissionen sind interdisziplinär zusammengesetzt und setzten sich für ein besseres Verständnis in der Bevölkerung und für Anliegen der psychiatri¬schen Versorgung der darin tätigen Organisationen ein. In jeder der vier regionalen Psychi¬atriekommissionen ist mindestens eine Spitex-Fachfrau vertreten, um die Spitexanliegen ihrer Region einzubringen.
Seit 2010 besteht für Psychiatrieverantwortliche aus allen Spitexorganisationen in allen Psychiatrieregionen das Angebot von regelmässigen ERFA-Treffen. Diese werden von den zuständigen Spitexvertreterinnen organisiert.
Kursunterlagen
Nachfolgend finden Sie die Kursunterlagen zum Kurs " Psychiatrische Pflege in der Spitex", welcher am 6. Dezember 2011 stattgefunden hat.
Zusammenarbeit GEPS - Merkblatt
Ambulante psychiatrische Pflege in der Spitex
Psychiatrische Pflege in der Spitex
Psychiatrische Bedarfsabklärung
