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Der Spitex Verband Kanton Zürich unterstützt die Anstellung von pflegenden Angehörigen und hat mit den leistungsbeauftragten Spitex-Organisationen im Kanton Zürich ein Konzept für die nicht-gewinnorientierte Anstellung von pflegenden Angehörigen ausgearbeitet.

Für pflegende Angehörige

Viele Firmen versuchen mit teurer Werbung pflegende Angehörige als lukratives Geschäftsmodell anzustellen. Mit unserem Konzept einer nicht-gewinnorientierten Anstellung pflegender Angehöriger geht es auch anders!
Eine Anstellung bei der beauftragten Spitex-Organisation der Wohngemeinde hat viele Vorteile:

  • Anstellung zu einem fairen Lohn inklusive Sozialleistungen sowie je nach Umfang Pensionskasse.
  • Pflegende Angehörige sind dabei als Arbeitnehmende angestellt mit allen Rechten und Pflichten, die Arbeitnehmenden zustehen.
  • Steuerzahlende und Gemeinden werden im Modell der nicht-profitorientierten Spitex entlastet, da die Arbeit als pflegende Angehörige nicht zu Lasten der Gemeinden geht (sog. Restkostenfinanzierung/Normdefizitdeckung).
  • Die zu pflegende Person und ihre Angehörigen erhalten Beratung und Entlastung durch die Spitex mit Leistungsauftrag der Wohngemeinde. Die Spitex verfügt über einen optimalen Skill-Grade-Mix für die Pflege und Hilfe zuhause, um die zu pflegende Person in einfachen wie auch komplexen Situationen zu behandeln.
  • Die zu pflegende Person und ihre pflegende Angehörige profitieren von der Erfahrung, der Expertise und lokalen Verankerung der von der Gemeinde beauftragten Spitex-Organisation. Diese leitet die pflegende Angehörigen an, entlastet, berät, springt bei Abwesenheiten ein und übernimmt Leistungen, die spezielles Fachwissen erfordern.

Menschen, die zu Hause Angehörige pflegen und betreuen, kommen an ihre körperlichen und psychischen Grenzen. Mit einer Teilzeitanstellung bei einer Mitgliedsorganisation des Spitex Verbands Kanton Zürich als pflegende Angehörige werden die beruflichen wie auch privaten Aspekte abgedeckt. Die Arbeit wird honoriert und sozial abgesichert.

Als pflegende Angehörige gelten sowohl Personen, die direkt verwandt sind, Geschwister, Eheleute und Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften als auch Personen aus dem engen Lebensumfeld. Massgeblich ist nicht der Verwandtschaftsgrad der pflegenden Angehörigen, sondern vielmehr die regelmässige und substanzielle Unterstützung sowie die Verantwortung und die Verbindlichkeit gegenüber der zu pflegenden Person.

Gemäss der rechtlichen Rahmenbedingungen können pflegende Angehörige, die bei der Spitex angestellt sind, für Leistungen der Grundpflege entschädigt werden. Angehörige, welche über eine  Pflegeausbildung verfügen, gemäss ihrer Ausbildung. 

Empfehlung für Rahmenbedingungen einer Anstellung als pflegende Angehörige:

  • Die Pflege wird ärztlich verordnet, die Spitex macht eine Bedarfsabklärung und legt den Rahmen der Pflege fest.
  • Die Anstellung gilt nur für die angehörige Person.
  • Maximal 6 Arbeitstage pro Woche, an den freien Tagen übernimmt die Spitex oder Drittpersonen die pflegerische Arbeit.
  • Die Anstellung ist an keine Alterslimite gebunden, dem Gesundheitsschutz und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist allerdings entsprechend Rechnung zu tragen.
  • Innerhalb eines Jahres ist ein Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung zu absolvieren, sofern nicht bereits eine anerkannte Pflegeausbildung besteht.
  • Falls die gepflegte, angehörige Person stirbt, besteht im Evaluierungsprozess die Möglichkeit einer Festanstellung bei der Spitex.

Pflegende Angehörige - Wir lassen Sie nicht im Stich!

Mit verschiedenen Angeboten unterstützen wir Menschen, die zu Hause einen Angehörigen betreuen und pflegen. Sie erbringen Tag für Tag enorme Leistungen. Die leistungsbeauftragte Spitex Ihrer Wohngemeinde informiert gerne über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Einmal Abstand nehmen und Zeit für sich selbst haben ist wichtig, denn es ist auch auf die eigene Gesundheit zu achten. In dieser Zeit übernimmt die örtliche Spitex die Pflege.

Finden Sie hier die beauftragte Spitex für Ihre Wohngemeinde.

Für Spitex-Organisationen

Spitex-Organisationen, die Mitglied beim Spitex Verband Kanton Zürich sind, haben auf der internen Kommunikationsplattform Zugriff auf das kantonale Konzept zur Anstellung von pflegenden Angehörigen. Dies beinhaltet konkrete Vorschläge für die interne Organisation, Empfehlungen für die Anstellung, Musterarbeitsverträge, administrative Arbeitshilfen für pflegende Angehörige und mehr. Dazu besteht eine Erfahrungsaustauschgruppe für die Anstellung pflegender Angehörigen.

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